AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Wir wissen, dass nicht der Kunde für uns, sondern wir für den Kunden da sind. Trotzdem ist es für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendig, Regeln aufzustellen, um Irrtümer und Ärger zu vermeiden.
Für alle Vereinbarungen mit dem Käufer sowie für Lieferungen und Angebote an den Käufer gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen.
Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
Der Käufer erkennt diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Für die Annahme und Ausführung des Kaufgeschäftes ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. (Fakturierung gilt als Auftragsbestätigung)

III. Lieferung
Der Versand erfolgt stets, sowohl bei Lieferung durch unser Personal als auch bei frachtfreier oder mittelbarer Lieferung, für Rechnung und Gefahr des Käufers. Verlangt der Käufer eine von der üblichen Versandart abweichende Zustellung (z. B. Expreß), so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Vereinbarte Liefertermine sind lediglich als annähernd einzuhalten, es sei denn, sie seien schriftlich bestätigt. Bei Lieferverzug muss der Käufer eine Nachfrist von 12 Tagen setzen, nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Feuer, Diebstahl, Blockade und andauernden Verkehrsstörungen, sowie ähnlichen Hindernissen wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

IV. Zahlungsbedingungen
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware – ohne Abzug – zu zahlen.
Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung innerhalb der auf dem Rechnungsformular angegebenen Zahlungsfrist und der angegebenen Höhe fällig.
Eingehende Zahlungen können mit offenstehenden Forderungen nach unserer Wahl verrechnet werden. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge ausweist. Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen, sofern dem Käufer nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns zustehen.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Tage des Verzugseintritts an Zinsen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug oder Scheckprotest ist der Verkäufer berechtigt, alle offenstehenden – auch die gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und jede weitere Belieferung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch der künftigentstehender Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Außergewöhnliche Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Waren unverzüglich anzuzeigen. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, der Käufer erwirbt an der neuen Sache kein Eigentum gemäß § 950 BGB.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen.
Zur Sicherung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen, tritt der Käufer schon jetzt seine künftigen Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
Werden Vorbehaltswaren zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert, so gelten die Forderungen nur in der Höhe des Wertes (Rechnungswertes) der uns gehörenden Waren als abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von verarbeiteten Vorbehaltswaren gelten die künftigen Forderungen des Käufers gegen Dritte in der Höhe schon jetzt an uns abgetreten, die dem Wert unseres Miteigentumsanteils (Rechnungswertes) entsprechen. Der Käufer ist berechtigt, diese abgetretenen Forderungen im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung einzuziehen. Seine Einzugsbefugnis erlischt, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt. In diesem Fall sind wir berechtigt, sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen unsere Forderung um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, dem Käufer die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Der Käufer hat die Ware insbesondere gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall gelten bereits jetzt in der Höhe der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an uns abgetreten.

VI. Gewährleistung
Bei erkennbaren Mängeln der Ware werden Beanstandungen nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar bei Übernahme geltend gemacht werden.
Nicht erkennbare Mängel sind spätestens 6 Monate nach Lieferung schriftlichspezifiziert zu rügen. Ist die Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Ersatz zu liefern oder Gutschrift des Gegenwertes zu erteilen. Ist auch die Ersatzlieferung nicht mängelfrei, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages für die fehlerhafte Ware berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. Genehmigt der Verkäufer die Rücksendung, so hat der Käufer die Frachtkosten zu tragen.
Bei Rücknahme einwandfreier Ware wird an der Gutschrift eine Bearbeitungsgebühr abgesetzt.

VII. Haftung
Unsere Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Nettoverkaufspreises derjenigen Ware beschränkt, die unmittelbar oder mittelbar Gegenstand des Anspruchs ist. Wir haften nicht, soweit gesetzlich zulässig, für entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter und gegen den Käufer.

VIII. Informationspflicht gem. § 36 VSBG
Farben Harzer GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sowie für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ist Pfarrkirchen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Eggenfelden vereinbart. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Freistellungsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern und zu verarbeiten.